PhysiotherapeutInnen mit Diplom- oder Bachelorabschluss,
Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen
mit einer Osteopathieausbildung im Ausmaß von mindestens 1000 Unterrichtseinheiten in mindestens 3 Jahren
Aufgrund einer Änderung des österreichischen Universitätsgesetzes sind seit 2024 nur mehr Studierende zum Master-Studium zugelassen, die schon über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
Ausnahme für PhysiotherapeutInnen: Wenn sie eine mindestens dreijährige Physiotherapie-Ausbildung an einer post-sekundären Ausbildungseinrichtung absolviert haben. (Post-sekundär bedeutet, dass die Ausbildungseinrichtung nur mit Matura/Abitur zugänglich ist.)